Öffentliche Spielplätze stellen höhere Anforderungen an die Aufsichtspflicht. Gilt das aber womöglich auch für das eigene Kita-Freigelände? Im Rahmen der genügenden Aufsicht von Erziehern wird man davon ausgehen müssen, dass bei Besuch eines öffentlichen Spielplatzes vor der Freigabe der Örtlichkeit
Spielplatzgeräte und die Aufsicht: Sichtkontrolle und Funktionskontrolle?
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