Schlimmer Unfall auf Spielplatz:  Biber nagt Baum an, der auf Kinder fällt

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Der Vorfall ist tatsächlich tragisch. Da nagen Biber Bäume an und einer dieser Bäume fällt just in dem Augenblick um, als Kinder dort auf dem Spielplatz spielten. Eine Mama hat sich noch geistesgegenwärtig dazwischen geworfen, um Schlimmeres zu verhindern.

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Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun, ob es zu einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht gekommen ist.

Die Staatsanwaltschaft würde auch ermitteln, wenn sich ein solcher Vorfall auf einem Kita-Spielplatz ereignet hätte. Denn auch und gerade in Kindergärten gilt es, die Sicherheit der Spielanlagen fortlaufend zu überprüfen. Das gilt übrigens auch für schwere Äste, die herabfallen können.

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Ein aufwachsender Baum in örtlicher Nähe zu Spielanlagen für Kinder gilt nun einmal als Gefahrenquelle. Und Gefahrenquellen, die geschaffen oder unterhalten werden, sind mit den notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu begegnen, dass Schäden anderer nicht entstehen (Verkehrssicherungspflicht).

Um eine regelmäßige Baumschau wird also eine Kita mit Bäumen auf dem Freigelände nicht herumkommen. Im Gegenteil ist anzuraten, dies gewissenhaft und vollumfänglich dokumentiert zu unternehmen, um im Fall der Falle nachweisen zu können, der Verpflichtung auch ordnungsgemäß nachgekommen zu sein.

Wie häufig zu kontrollieren ist, muss dabei für den Einzelfall in Abhängigkeit vom Baumbestand, der Alter der Bäume und der örtlichen Wind- und Wetterbedingungen festgestellt werden.

von Rechtsanwalt Holger Klaus

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(Kita-) Spielplatz und Verkehrssicherungspflicht – „Aufsicht über Bäume“
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