Nicht vergessen: Ab und an ein Zwischenzeugnis geben lassen!

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Erzieherinnen und Erzieher sollten nicht vergessen, von Zeit zu Zeit ein Zwischenzeugnis anzufordern!

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Vor allem wenn die Kita-Leitung wechselt und um eine gewisse Bindung des Kindergarten- oder Hort-Trägers in Hinblick auf das endgültige Arbeitszeugnis herbeizuführen.

Vorgesetztenwechsel

Denn ist erst einmal die „alte“ Kita-Leitung weg und jemand neues da, wird es schwer, auf vergangene Leistungen hinweisen zu können. Denn die „neue“ Kita-Leitung kennt einen ja (noch) gar nicht so richtig.

Hier wäre ein optimaler Zeitpunkt verpasst worden, sich die guten Leistungen der vergangenen Kitajahre auch entsprechend in einem Zwischenzeugnis bescheinigen zu lassen. 

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Bindungswirkung

Auch hat ein Zwischenzeugnis den unschätzbaren Vorteil, dass hierdurch eine gewisse Bindungswirkung beim Träger herbeigeführt führt. Denn was einmal zum Beispiel als „stets und in jeder Hinsicht außerordentlich zufrieden“ in einem Zeugnis festgehalten wurde, kann kaum nur 3 Monate später im schlussendlichen Arbeitszeugnis plötzlich zu einem nur „hat sich bemüht“ werden…

Ein Arbeitgeber ist daher in einem gewissen Umfang an seine Bekundungen im Zwischenzeugnis gebunden, bzw. müsste doch recht große Anstrengungen unternehmen, um ein krasses negatives Abweichen hiervon nachvollziehbar darlegen und beweisen (!)  zu können. Was naturgemäß meist nicht gelingt…

von Rechtsanwalt Holger Klaus

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#30SekKitarecht Folge 44 – Zwischenzeugnis für Erzieher!