Ungewollte Wahlwerbung kann auch in Kita & Hort zu einem Ärgernis werden – was nicht geduldet werden muss!

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Wahlwerbung in der Kita? Auch noch von Erzieher*innen verteilt? Das muss ein Kita-Träger nicht unbedingt dulden. Schon gar nicht, wenn es andere Arbeitnehmer oder gar Eltern stört.

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Ob es aber auch für eine Abmahnung ausreicht, ist von mehreren Faktoren abhängig: Nämlich ob dadurch der sogenannte Betriebsfrieden merklich gestört wurde oder wird, ob es Beschwerden gab und vor allem, ob dadurch durch den die Wahlwerbung verteilenden Erzieher*in die Pflicht zur Arbeitsleistung mehr als nur geringfügig verletzt wurde. Es kommt also – wie so oft – auf den Einzelfall an.

Schwierig wird es jedoch, wenn sich die Wahlwerbung von Eltern dagegen auf T-Shirts oder Stickern oder Aufnähern auf der Kleidung befindet.

Dann wird man sehr wenig machen können, es sei denn die dort gezeigte Wahlwerbung ist schlichtweg unzumutbar und zum Beispiel verfassungsfeindlich oder mit verbotenen Symbolen verbunden. 

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Eventuell wird man aber etwas über das Hausrecht etwas machen können – vergleichbar wie es einige Fußballvereine in Deutschland mit bestimmter als rechtsradikal oder rechtsextrem eingestufter Kleidung halten.

Allerdings haben letztere zumeist entsprechende Regelungen in ihre Hausordnungen aufgenommen und diese mit dem Ticketkauf zum Vertragsinhalt gemacht, was eine Durchsetzung immens erleichtert.

So oder so können wir auch hier nur dringend anraten, vorab eine sorgfältige rechtliche Prüfung vornehmen zu lassen – um sich später nicht unnötig „auf der Nase herum tanzen“ lassen zu müssen.

Wir unterstützen Sie dabei gerne!

von Rechtsanwalt Holger Klaus   [Mehr…]

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Wenn Erzieher*innen in der Kita Wahlwerbung verteilen
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