In Sachsen liegt der Entwurf des Koalitionsvertrages zur Abstimmung vor – was ist, bei Annahme, für den Kitabereich geplant? 

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Viel Geld will man offensichtlich für die nächste Legislaturperiode in Sachsen in die Hand nehmen. Jedenfalls scheint dies der Entwurf des Koalitionsvertrags zwischen SPD und CDU zu versprechen.

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Vor allem werden Verbesserungen in den Bereichen frühkindliche Bildung, Kita, Hort und Schule zugesagt – kein Wunder bei den Protesten und der Kritik der letzten Monate.

Schauen wir uns aber einmal an, was konkret versprochen wird:

So heißt es im Entwurf:

“Wir erkennen die Kindertagespflege als alternatives Angebot für die Betreuung der  Kinder zwischen null und drei Jahren an. Die Informations- und Koordinierungsstelle Kindertagespflege in Sachsen wollen wir fortführen.”

So weit, so gut. Aber dann wird es richtig handfest:

“Wir werden in dieser Legislaturperiode den Betreuungsschlüssel in Kindertagesstätten und Kinderkrippen schrittweise senken. Am 01.09.2015 wird der Betreuungsschlüssel in Kindertagesstätten auf 1:12,5 verbessert, am 01.09.2016 auf 1:12.”

Wobei der U3-Bereich der Kinderkrippen etwas länger warten muss:

“Für die Kinderkrippen verbessert sich das Betreuungsverhältnis am 01.09.2017 auf 1:5,5 und am 01.09.2018 auf 1:5. Die Kosten, die mit dieser Qualitätsverbesserung verbunden sind, trägt der Freistaat Sachsen. Damit sorgen wir für Planbarkeit und Verlässlichkeit in der frühkindlichen Bildung.”

Was heißt das nun? Eltern, deren Kinder gerade in die Krippe gehen oder demnächst gehen werden, haben jedenfalls wenig von den angekündigten Verbesserungen im U3-Bereich.

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Spannend wird jedenfalls die Frage, wie in Anbetracht des Erziehermangels und vor allem mit welchen Mitteln der verbesserte Betreuungsschlüssel erreicht werden soll. Durch Herabsenkung der Anforderungen, durch vermehrte Quereinsteiger? 

Wir werden es weiter beobachten und berichten.

von Rechtsanwalt Holger Klaus

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Sachsen – Entwurf des Koalitionsvertrages im Hinblick auf Kitas und Kindergärten
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