Keine Frage des Ob, sondern wohl nur des Wann und Wo: Wearables für Kindergarten-Kinder

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Um es gleich vorwegzunehmen:

Im Folgenden soll es nicht um eine Bewertung dieser absehbaren Entwicklung gehen. Auch ist die datenschutzrechtliche Bedeutung natürlich immens und soll nicht unerwähnt bleiben. 

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Aber im Weiteren soll es allein darum gehen, was wohl zukünftig einmal möglich sein und somit auch eingesetzt wird.

Was sind Wearables?

Wearables sind bereits als Fitnessarmbänder oder Smartwatches für Erwachsene bekannt. Sie sind explizit keine Mobiltelefone, sondern oftmals in modische Alltagsgegenstände oder Accessoires eingebettete Systeme und zumeist am Körper getragen werden.

Der Disney-Konzern hat sich nun überlegt, wie er sich diese Entwicklung für seine Freizeitparks, d.h. für seine kleinen und großen Besucher, zunutze machen kann (Das Tech-Magazin „Wired“ berichtete jüngst darüber – Link hier).

Und an dieser Stelle wird es interessant. 

Worum ging es? Vereinfacht ausgedrückt: Der Disney-Konzern stand vor der Überlegung wie er den Zugang zu seinen Erlebnisparks erleichtern und zugleich besser erfassen kann. Es ging also um Zugang zur Einrichtung und Erfassung des Kommens und Gehens.

Zugleich war es wichtig, jederzeit wissen zu können, wo sich die Besucher aufhalten – um a) die Besucherströme zu lenken und um b) dem Besucher besondere Angebote zu machen. Es ging also um jederzeitige Lokalisierung eines jeden Besuchers in den weiträumigen Freizeitparks. Dies sicherlich auch für den Fall, dass einmal Hilfe benötigt wird. 

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Schlussendlich war die Personalisierung wichtig. Besucher sollten persönlich vom Personal angesprochen werden können und Informationen wie die vorab aufgegebene Essenswahl im Restaurant bereits bei Eintreffen des Besuchers bekannt sein.

All dies wurde über ein smartes Armband, einem Wearable, realisiert. Besucher tragen nun also ein Armband, das – vereinfacht ausgedrückt- personalisiert mit einem kleinen Funkchip mit diversen über die gesamten Parkgelände verteilten Funkstationen korrespondiert und so bis auf wenige Meter genau Angaben über die Position zulässt.

Kommen wir nun zum Kita-Bereich.

Was könnte ein solches Wearable am Arm eines Kindes in einem Kindergarten leisten?

1. Sicherlich die präzise zeitliche Erfassung der täglichen Betreuungszeit, präzise Erfassung des Eintreffens und des Verlassens der Einrichtung, gegebenenfalls sogar unterteilt zwischen Eintreffen im Umkleideraum und des Betretens des Gruppenraums (Stichwort: Übergang der Aufsichtspflicht),

2. Lokalisierung eines Kindes im Kitagarten oder in den Räumen (für den Fall des Stiftengehens könnte sogar festgestellt werden, wo der letzte Aufenthaltsort war),

3. Personalisierung, zum Beispiel durch jederzeit abrufbare Informationen über Allergien oder Notfallmedikamenten – auch in den Randzeiten der Betreuung, wenn nicht mehr unbedingt die entsprechenden Gruppenerzieher anwesend sind.

All dies wäre möglich mit einem solchen System möglich. Ob man das will, ist natürlich eine ganz andere – sehr berechtigte – Frage.

Auch wäre ein solches System eher für größere Einrichtungen geeignet. Zudem ist es noch – zumindest im Kita-Bereich – Zukunftsmusik. Aber manchmal kommt die Zukunft schneller als man denkt und eventuell auch schneller als einem lieb ist…

von Rechtsanwalt Holger Klaus

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Wearables im Kita-Bereich
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