Bewusst falsche Vorwürfe und Unterstellungen von Eltern gegenüber Erzieher sind ein Grund sich zu wehren!
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Ab und zu sind wir in unserer täglichen anwaltlichen Arbeit mit Fällen befasst, in denen nachweisbar bewusst erlogene Sachverhalte einem Erzieher oder einer Erzieherin durch ein Elternteil angedichtet werden (Stichwort: Elternmobbing).
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Über den Grund für ein solches Vorgehen kann dann meist nur gemutmaßt werden:
Will das Elternteil durch die bewusste wahrheitswidrige Überhöhung oder gar Erfindung eines Sachverhalts im Mittelpunkt stehen? Soll Mitleid erhascht werden? Oder geht es womöglich darum, der betroffenen Person für eine ganz andere Kränkung oder Meinungsverschiedenheit eins „mitzugeben“?
Was auch immer der Grund hierfür sein mag, für den betroffenen Erzieher oder die betroffene Kitaleitung ist der Vorwurf, der häufig auch noch in Richtung Kindeswohlgefährdung abzielt, eine ganz schlimme Sache…
Der Träger selbst steht dabei zunächst vor einem Dilemma – denn natürlich könnte an dem Vorwurf oder der Eltern-Beschwerde zunächst auch etwas dran sein. Daher muss dem zwingend nachgegangen werden, gegebenenfalls im Rahmen des „§8a Verfahrens“.
Stellt sich allerdings nachweisbar heraus, dass die Vorwürfe bewusst erfunden und erlogen sind, ist Handeln auch zum Schutz auch des betroffenen Beschäftigten erforderlich.
von Rechtsanwalt Holger Klaus
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