Zur Erziehungspartnerschaft in Krippe, Kita und Kindergarten gehört das Reden, der Informationsaustausch und das gegenseitige Zuhören
Es gibt Elternrechte – aber eben auch Elternpflichten!
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Zu den Elternrechten gehören natürlich der Anspruch auf Information, die Möglichkeit an Entwicklungsgesprächen und Elternabenden teilzunehmen oder sich als Elternvertreter oder in andere Kita-Gremien wählen zu lassen.
Dem stehen jedoch auch Verpflichtungen von Kita-Eltern gegenüber. Schon aus der (jedem Betreuungsvertrag innewohnenden) Treuepflicht ergibt sich, dass alles zu unterlassen ist, was die vertraglich vereinbarte Umsetzung gefährdet und eben auch das Gelingen der Umsetzung zu fördern.
Ab und an hapert es jedoch leider daran.
Was können Erzieher, Kita-Leitungen oder der Träger von Kita, Kindergarten oder Hort tun, wenn sich Eltern allen Gesprächsversuchen entziehen, nicht zu den Elterngesprächen / Entwicklungsgesprächen / Elternabenden erscheinen und auch auf Briefe, Anrufe oder E-Mails nicht reagieren?
Wir haben dieses Thema in unserem Youtube-Video einmal thematisiert.
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von Rechtsanwalt Holger Klaus [Mehr…]
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