„Einem geschenktem Gaul schaut man nicht ins Maul“? Bei Spielzeugspenden für Kita & Hort sollte doch etwas genauer hingeschaut werden!

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„Hauptsache kostet nix!“ – sicherlich für häufig eher klamme freie (gemeinützige) Kita-, Kindergarten- oder Hort-Träger eine beachtliche Argumentation. Auch sind Spenden natürlich immer begrüßenswert. Schließlich macht sich ja auch der Spender seine Gedanken und will eine Freude machen.

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Allerdings ist es nicht unbedingt ratsam, gerade Spielzeugspenden bedenkenlos sogleich zum Spielen freizugeben.

Denn niemand weiß, welchen Ursprungs das Spielzeug ist und ob es womöglich durch ebay oder den „kleinen Grenzhandel“ eben nicht die hiesigen Sicherheitsmechanismen durchlaufen hat.

Auch sollte natürlich geprüft werden, ob nicht kleine, scharfkantige Beschädigungen eine Gefahr für Unfälle – auch für Erzieher! – darstellen können. Schlussendlich gilt es immer auf Kleinteile zu achten, die verschluckt werden und zu einer Erstickungsgefahr führen können. Auch das gehört zur Aufsichtspflicht dazu!

Mehr dazu in unserem Youtube-Erklärvideo oben.

von Rechtsanwalt Holger Klaus   [Mehr…]

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#Kitarechtler.de Folge 118 – In Kita & Hort Spielzeug-Spenden bedenkenlos einsetzen?
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