Nazi-Erzieher in Kita, Kindergarten oder Hort – geht das überhaupt? Wohl kaum!
Faktisch kann das natürlich nicht ausgeschlossen werden. Eine Gesinnungsprüfung, die rechtsextreme Erzieher und Erzieherinnen in Kita, Kiga oder Hort verhindern könnte, gibt es nicht.
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Allerdings dürfte sich ein solcher – faktischer – Umstand schwerlich mit den von allen Trägern zu beachtenden Vorgaben zum gesetzlichen Bildungsauftrag vertragen. Denn in fast allen Kitagesetzen der Länder wird die Förderung der Toleranz gesetzlich vorgegeben.
Ganz umfangreich findet sich dies zum Beispiel im Kitagesetz von Thüringen, § 6 ThürKitaG. Dort heißt es nämlich u.a.:
„Insbesondere sollen (…) Toleranz und Akzeptanz gegenüber anderen Menschen, Kulturen und Lebensweisen (…) gefördert werden.“
Ob das ein Nazi-Erzieher drauf hat?
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Einen etwas anderen Weg ging vor einiger Zeit das Arbeitsgericht Mannheim. Dort wurde einem rechtsextremen Erzieher, der im Hort tätig war, aufgrund dieses Umstands fristlos gekündigt.
Das Arbeitsgericht bestätigte in diesem konkreten Fall die Kündigung, da es sich um einen kommunalen Träger handelte und dieser von seinen Erziehern haben Mitarbeiter Loyalität gegenüber der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und somit zum Grundgesetz erwarten dürfe.
Ist dies nicht gegeben, so sei es dem kommunalen / städtischen Träger nicht zumutbar, den Erzieher weiter zu beschäftigen.
Ob aber diese Argumentation auch für freie Träger der Jugendhilfe greift, muss an dieser Stelle offen bleiben.
von Rechtsanwalt Holger Klaus [Mehr…]
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