Was verlangt der Gesetzgeber, was verlangen die Gerichte im Rahmen der Aufsichtspflicht von Erziehern? Wirklich ein Niederstarren der Kinder?
Über die Jahre hat die Rechtssprechung die gesetzlichen Anforderungen an die Fürsorge- und Aufsichtspflicht von Erziehern und Erzieherinnen in Kita, Kindergarten und Hort immer weiter konkretisiert und für viele Einzelfälle doch eine gewisse Verlässlichkeit geschaffen.
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Vor allem wurde immer wieder hervorgehoben, dass Kinder nun einmal die Selbständigkeit lernen sollen und dass dies nur geht, wenn sie nicht die ganze Zeit „an die Leine“ genommen werden.
Teilweise gab es deshalb auch recht großzügige Entscheidungen, was zum Beispiel die Zeitintervalle angeht, in denen im Rahmen der Aufsichtspflicht einmal nachzuschauen sei, was denn dort so alles Schönes gespielt bzw. – je nach Ansichtssache – angestellt wird.
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Jetzt gibt es allerdings ein neues Urteil, von dem nicht ganz klar ist, ob es den Beginn einer sich ändernden Rechtsprechung darstellt oder es einfach als „Ausreißer-“ Urteil zu verstehen ist, welches aber an der bisher geltenden Grundrichtung für die Aufsichtspflicht von Erziehern und Erziehungsberechtigten nichts ändern wird.
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von Rechtsanwalt Holger Klaus [Mehr…]
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