Erziehermangel überall – keine Frage – aber auch das Benennen von offenen Stellen für Erzieher über Social Media muss diskriminierungsfrei sein!

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Stellenanzeigen schalten kostet häufig richtig Geld. Also denken sich Träger-Verantwortliche oftmals, dass man es ja erst einmal über die Webseite und über Twitter, Facebook, Instagram & Co. versuchen könnte.

Auf der kindergarteneigenen Webseite erscheint dann schnell eine formvollendete Jobanzeige und bei Social Media… nun oftmals – wie wir immer wieder bemerken – eine Kurzfassung davon, die an den saloppen, freundschaftlichen Umgangston dort etwas angepasst wirkt. Und plötzlich werden auch alle Formalien wie zum Beispiel „Erzieher (m/w) gesucht“ weggelassen.

Das ist natürlich in Hinblick auf etwaige Diskriminierungsvorwürfe nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) durch abgelehnte Bewerber auf die Erzieherstelle für Träger höchst gefährlich. Denn natürlich wird ein/e sich diskriminiert fühlende/r Bewerber/in behaupten, dass die freie Stelle in der Einrichtung tatsächlich gar nicht geschlechtsneutral neu besetzt werden sollte.

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Und ein Kita- oder Horträger wird arge Probleme haben, hiergegen zu argumentieren.

Dabei ist es im Übrigen nach unserer Auffassung auch zumeist völlig unerheblich, wenn die diskriminierende Formulierung (zum Beispiel „Suchen junge, lustige Erzieherin für unsere neue Krippengruppe in…“) gar nicht im eigenen Facebook- oder Twitter- Profil des Trägers oder der Einrichtung veröffentlicht wurde, sondern womöglich im privaten Profil eines Träger-Verantwortlichen oder der Kitaleitung.

Denn dann wird man als abgelehnter Bewerber natürlich gegebenenfalls behaupten, dass dies die wahre Intention der Person, die letztendlich (mit-) zu entscheiden habe, gewesen sei. 

Daher: Auch wenn über Socialmedia nur herumgefragt werden soll, ob jemand jemanden kenne, der zufällig auf Jobsuche ist, immer darauf achten, auch diesen Prozess diskriminierungsfrei zu gestalten.   

von Rechtsanwalt Holger Klaus   [Mehr…]

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