Kann ein  Kita-Träger die Teilkündigung des Betreuungsvertrages aussprechen, wenn sich die Betreuungszeit ändert? 

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Ganz oder gar nicht – oder doch angepasst an den Einzelfall? Was tun, wenn sich der Betreuungsanspruch von Eltern ändert und damit ebenso die täglich finanzierte Betreuungszeit reduziert?

Kann dann der Träger des Kindergartens oder des Horts einfach eine Teilkündigung oder eine Änderungskündigung des Betreuungsvertrages aussprechen?

Geht das eigentlich oder gibt es Alternativen?

Darüber berichten wir in unserem Youtube-Erklärvideo.

von Rechtsanwalt Holger Klaus   [Mehr…]

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#Kitarecht Folge 130 – geänderter Betreuungsbedarf: Teilkündigung des Betreuungsvertrages möglich?