Infos über Bewerber für die Erzieherstelle bei Google, Facebook oder Instagram suchen? Problematisch?

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Natürlich will man als Träger-Verantwortlicher oder als Kitaleitung so viel wie möglich über die potentielle neue Erzieherin oder den potentiell neuen Erzieher wissen, bevor man sich mit einem Arbeitsvertrag bindet.

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Man will ja nichts falsch machen und sich nachher eventuell über die Entscheidung ärgern. Das „wenn man das doch nur vorher gewusst hätte“ gilt also bestmöglichst zu vermeiden. Und Neugierde ist sowie ein ganz natürlicher Antrieb, oder?!

Was liegt also näher, still und heimlich bei der Sichtung der Bewerbungsunterlagen jeden einzelnen Namen „mal kurz“ in das Suchfeld bei Google einzugeben und mal zu schauen, was da so zu sehen ist? Und dann vielleicht auch noch einmal auf die Bildersuche zu klicken?

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Und wenn man schon mal dabei ist, kann man ja auch bei Facebook vorbeischauen und dort ein wenig „sich umsehen“? Mal schauen, wer die Freunde sind, welche Gruppen die Person mit einem „gefällt mir“ geadelt hat. Alles ganz harmlos, oder?

Nicht so ganz, bzw. eher problematisch.

Denn auch Träger-Verantwortliche in Kita, Kindergarten oder Hort oder deren Leitungen können mit dem, was sie dort finden, rechtlich relevante Folgen auslösen. Stichwort: Diskriminierungsvermutung und Antidiskriminierungsgesetz (AGG). Oder  ein solches Vorgehen könnte einen Verstoß gegen den Datenschutz darstellen. Oder sogar beides zusammen.

Warum das so ist und warum ein schnelles googlen nach weiteren Informationen über Bewerber für eine Stelle beim Träger vorher gut überlegt sein will, behandeln wir in Folge 62 unseres neuesten Kitarechtler.de-Podcasts.

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Als mp3-Datei für unterwegs speichern – siehe „Download“ oben beim Player!

Alle unsere Podcasts im Überblick -> hier <-

Music Credits: http://www.freesfx.co.uk/

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Kitarechtler Podcast #62: Darf man Erzieher-Bewerber googlen oder bei Facebook suchen?
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