Welche Bedeutung hat im Bereich Kita, Kindergarten und Hort die „Zuverlässigkeit“ im Arbeitszeugnis?
Was viele nicht wissen:
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis besteht aus vielen einzelnen Punkten und Unterpunkten zu den verschiedensten Aspekten eines vergangenen (oder bei einem Zwischenzeugnis sogar noch aktuellen) Arbeitsverhältnisses.
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Infolge dessen wird durch den oder die Arbeitgeber jeder einzelne Aspekt sozusagen „durchbenotet“ und diese Bewertung mit den üblichen Zeugnisformulierungen für zukünftige Arbeitgeber festgehalten.
Darunter finden sich zum Beispiel Kategorien wie Arbeitsbereitschaft (u.a. Fleiß, Interesse, (Eigen-) Initiative), Arbeitsfähigkeit (u.a. Auffassungsgabe, Belastbarkeit, praktische Herangehensweise), natürlich der Arbeitserfolg und – aber nicht abschließend – auch die Arbeitsweise.
Und zu dieser Arbeitsweise gehört vor allem auch die „Zuverlässigkeit“ eines Arbeitnehmers!
Und obwohl die „Zuverlässigkeit“ streng genommen nur ein Unterpunkt der Arbeitsweise ist, wird sie in vielen Zeugnissen nachvollziehbar ziemlich präsent hervorgehoben.
Daher verwundert es uns in unserer anwaltlichen Praxis immer wieder, wenn sich Arbeitnehmer – und insbesondere Erzieher – an diesem Punkt unnötigerweise selbst „ganz viel verbauen“.
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Denn was soll denn ein Arbeitgeber etwa formulieren, wenn sein Arbeitnehmer es mit der Pünktlichkeit nicht so genau nahm, ab und an etwas verschusselte oder gar ausdrückliche Anweisungen „vergaß“?
Etwa:
„Sie arbeitete stets mit äußerster Sorgfalt und Genauigkeit und in höchsten Maße zuverlässig“?
Wohl kaum.
Denn ein Arbeitgeber weiß ja, dass er bei solch unzutreffenden Lobhudeleien im besten Fall einen erbosten Anruf des neuen Arbeitgeber bekommt und im schlimmsten Fall sich vielleicht sogar mit Schadensersatzforderungen rumschlagen darf.
Im Kita-Bereich schauen nach unserer Erfahrung potentielle neue Arbeitgeber sogar besonderes interessiert auf den Punkt „Zuverlässigkeit“ in einem Arbeitszeugnis.
Denn nachvollziehbar will sich ein Träger oder eine Kitaleitung natürlich darauf verlassen können, dass alles in der täglichen Betreuung von Kindern bestmöglichst funktioniert.
Ist aber schon der Punkt „Zuverlässigkeit“ im Arbeitszeugnis eher mäßig ausgefallen, wird es vielleicht eher nichts mit der Einladung zum Bewerbungsgespräch.
Daher:
Die „Zuverlässigkeit“ als elementar wichtigen Bestandteil einer Arbeitsweise nicht unterschätzen. Denn sie wird in einem Arbeitszeugnis benotet – und das trägt man dann sein weiteres Arbeitsleben – auch bei einem Zwischenzeugnis! – erst einmal mit sich rum…
von Rechtsanwalt Holger Klaus [Mehr…]
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