Wenn Eltern „das mit den Fotos“ plötzlich und vor allem überraschend nicht mehr wollen, ist das hinzunehmen!

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Wichtig und „gut zu wissen“ für Eltern und Träger: Eine einmal einem Kita- oder Hort-Träger erteilte, herkömmliche Foto-Erlaubnis ist jederzeit von den Eltern frei widerruflich!

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Das gilt dann zwar nicht für die Vergangenheit, sondern allein mit Wirkung für die Zukunft. ABER: Es werden von einem Widerruf auch Fortwirkungen von Handlungen aus der Vergangenheit umfasst!

Klingt kompliziert? Ist es aber nicht. Denn: Natürlich müssen nach einem Widerruf nicht bereits an andere herausgegebene Fotos unter allen Umständen „zurückgeholt“ werden. Das wäre oftmals weder zumutbar noch überhaupt möglich.

Sind aber zum Beispiel Fotos auf einer Kita-Webseite oder bei Facebook eingebunden worden, so müssen diese unverzüglich entfernt werden, auch wenn dies in der Vergangenheit passiert ist. Denn die Wirkungen aus diesen Fotos halten immer noch an und die Träger-Webseite unterliegt dem unmittelbaren Einfluss des Trägers.

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Bei einem Widerruf sind also die gespeicherten oder sonst wie aufgehobenen (archivierten) Daten zu löschen, ohne dass die Eltern ihr Vorgehen etwa begründen müssten.

Und die Kosten für das Löschen oder das Überarbeiten der Webseite? Gerade das Anfassen der Webseite durch eine Agentur kann ja durchaus zu einem kostspieligen „Vergnügen“ werden, welches man durch eine gewisse Wankelmütigkeit der Eltern vielleicht nicht so einfach hinnehmen will.

Nun, hier gilt: Das sind dann Kosten, auf denen der Träger grundsätzlich sitzenbleibt. Denn wenn Eltern unkalkulierbar hohe Kosten wegen eines Widerrufs der Foto-Erlaubnis fürchten müssten, dann wäre ein solcher Widerruf eben nicht mehr „frei“ möglich, sondern von der Kassenlage der Eltern abhängig. 

von Rechtsanwalt Holger Klaus   [Mehr…]

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Kita-Datenschutz Tipp Nr. 6: Die Foto-Erlaubnis ist jederzeit FREI WIDERRUFLICH!