Wenn das Spielzeug am Kita-Spielzeugtag mithört und (später) alles in ferne Länder „nachhause funkt“?!

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Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht!

Heute:

„Der Weihnachtsmann darf erfahren, welches Kind brav und welches unartig war. Aber doch keine Spielzeugfirma.“

(Quelle)

Wir haben ja schon in unseren Videos vom neuesten Trend zu internetfähigem Spielzeug (smartes Spielzeug) mit umfangreichen Mithör- und vor allem Aufnahmefunktionen berichtet, die als wahrer Datenschutzalbtraum demnächst sicher auch ihren Weg über den Spielzeugtag in Kita & Hort finden werden.

Da dieses Spielzeug oftmals in ferne Länder „nachhause funkt“ in denen der Datenschutz entweder unbekannt oder eher locker gesehen wird, sollte so etwas auch nicht im Kita-Alltag geduldet werden. Muss ja auch nicht sein, oder!?

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Denn nur zum Beispiel:

„Im März gab es die Meldung, dass zwei Millionen Sprachaufnahmen, die Kinder mit den wuscheligen CloudPets – eine Art smarter Teddybär – aufgenommen hatten, in einer öffentlichen Online-Datenbank aufgetaucht sind. Dazu kamen 800.000 E-Mails und Passwörtern.“

(Quelle mit weiteren Infos zum Thema)

Für Erzieher*innen und Leitungen bedeutet das letztendlich, dass zum Schutz der anderen Kinder solch in Zukunft sicherlich häufiger in den Einrichtungen auftauchendes Spielzeug nicht akzeptiert werden kann. Sicherlich wird es zeitnah auch verlässlich sicheres Spielzeug mit internetfähigen Interaktionsmöglichkeiten geben.

Aber ein Großteil der Spielzeughersteller*innen wird auch dann weiter für den billigen Massenmarkt produzieren, so dass das Problem an sich wohl nicht verschwinden wird.   

Daher: Augen auf beim Spielzeugtag! 

Bitte beachten Sie auch die weiterführenden Links weiter unten zu diesem Thema!

von Rechtsanwalt Holger Klaus   [Mehr…]

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Kita-Datenschutz Tipp Nr. 23: internetfähiges Spielzeug im Kindergarten?