Erweitertes Führungszeugnis leer? Arbeitszeugnis nicht aussagekräftig? Und auch sonst keine Informationen? Wie ein Kita-Träger in einen Alptraum schlittern kann…

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Was geht vor: Kinderschutz oder die Unschuldsvermutung? Muss sich eine Erzieherin oder ein Erzieher offenbaren, wenn gegen ihn bzw. sie ein Ermittlungsverfahren läuft? Was darf von einer Staatsanwaltschaft erwartet werden, wenn sie gegen einen Erzieher wegen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen und vermutlich sogar Schutzbefohlenen ermittelt?

Darüber reden wir in dieser Ausgabe unserer Kitarechtler-Videoreihe. Und wir stellen uns die Frage, ob nicht auch in einem Arbeitszeugnis es irgendwo seinen Niederschlag finden muss, wenn es bei einem Kita-Träger in einer Einrichtung zu einem sexuellen Übergriff durch einen dort beschäftigten Erzieher gekommen ist.

Denn irgendwie muss ja ein neuer Träger als Arbeitgeber einen Hinweis erhalten, wenn in einem „alten“ Arbeitsverhältnis etwas derart Gravierendes vorgefallen ist. Oder etwa nicht…?

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Ob es auch ansonsten Möglichkeiten für einen neuen Arbeitgeber gibt, sich an dieser Stelle best möglichst abzusichern, erörtern wir in unserem Video ebenfalls. Für die Kita-Träger, die von uns beraten werden, haben wir jedenfalls eine weitere „Absicherung“ häufig in den Arbeitsverträgen eingearbeitet. 

Fest steht jedoch auch: Absoluten Schutz scheint es an dieser leider nicht zu geben. Dies vor allem, wenn womöglich auch noch menschliches Versagen bei der Einhaltung von Informationspflichten auftritt.

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Kitarecht Folge 253: Ermittlungsverfahren gegen pädophilen Erzieher nicht bekannt?!