Endlich mal kaum Papierkram – und dann ist auch wieder nicht richtig?

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Was tun wenn der neue Arbeitsvertrag für die tolle Erzieherstelle in der noch tolleren Einrichtung so ungewöhnlich kurz ist? Vielleicht nur ein, zwei Seiten lang? Und kannte man nicht aus der vorherigen Stelle die mindestens 7-8 Seiten eng beschrieben mit ganz vielen Klauseln? Und dann gab es ja vielleicht noch eine umfangreiche Stellenbeschreibung dazu?

Keine Sorge! Wir erklären, warum das entweder überhaupt nicht schlimm ist oder im Gegenteil sogar für Erzieher in Kita, Kindergarten oder Hort von Vorteil sein kann.

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von Rechtsanwalt Holger Klaus   [Mehr…]

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#Kitarechtler.de Folge 152 – „Hilfe, mein Erzieher-Arbeitsvertrag ist so kurz!“ – Kein Problem!
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