Was Kita-Träger beachten sollten, wenn nur einer von mehreren befristeten Erziehern einen unbefristeten Arbeitsvertrag bekommt!

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Es kann vorkommen, dass in einer Kita aufgrund von besonderen Umständen zunächst mehrere Erzieher befristet eingestellt werden. Was aber, wenn am Ende des Befristungszeitraums nur auf einen der Erzieher oder eine Erzieherin die Entfristung und somit der heißbegehrte unbefristete Arbeitsvertrag wartet? Können die anderen Erzieher dann klagen und eine faire Auswahl einfordern bzw. eine unfaire Bevorzugung rügen? Und kann ein Gericht den Auswahlprozess  des Krippen-, Kindergarten- oder Hort-Trägers als Arbeitgeber überprüfen?

Ja, das kann das Gericht. Ein Arbeitgeber sollte deshalb unbedingt darauf achten, den Auswahlprozess transparent zu gestalten. Ansonsten können die anderen Arbeitnehmer eventuell mit einer Entfristungsklage auch für sich unbefristete Verträge einklagen.

Das Arbeitsgericht kann nur überprüfen, ob es einen fairen Auswahlprozess gab. Der Auswahlprozess muss also auch für Außenstehende nachvollziehbar sein. Die Kriterien kann dabei der Kita-Träger selbst bestimmen.

Die Person muss also nicht einfach nur „der oder die beste Bewerber/in“ sein, sondern am Besten für die jeweilige Stelle geeignet sein. Je nachdem ob ein Spezialist in Tierpädagogik oder jemand Zweisprachiges gesucht wird, können die Anforderungen daher ganz unterschiedlich sein.

Wichtig ist es nur, dass die Person nicht nach willkürlichen oder vollkommen abwegigen Merkmalen ausgesucht wird und dass man das auch nachweisen kann.

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Kitarecht Folge 325 – Was gilt wenn nur einer von mehreren befristeten Erzieherjobs entfristet wird?