Wird durch die Überlassung eines Smartphones das Kindeswohl gefährdet? 

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Wir besprechen in diesem Video eine Gerichtsentscheidung zum Thema Smartphones.

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Ein Familiengericht hatte nämlich in der ersten Instanz entschieden, dass die Überlassung eines Smartphones an ein achtjähriges Kind das Kindeswohl gefährden würde. Das Gericht verfügte außerdem, dass das Kind das Smartphone erst im Alter von 12 Jahren haben dürfe.

Allerdings entschied die zweite Instanz ganz anders: Die Überlassung des Smartphone würde das Kindeswohl nicht per se beeinträchtigen.

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Rechtlich gesehen liegt also durch eine Smartphone Überlassung keine Beeinträchtigung des Kindeswohls vor. Allerdings sollte man beachten, dass die Entscheidung bezüglich eines achtjährigen Kindes getroffen wurde. Bei jüngeren Kindern könnten Gericht eventuell auch anders entscheiden.

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Kitarecht Folge 343 – Smartphone-Überlassung an Kind = Kindeswohlgefährdend?