Warum Eltern kein Recht auf einen offen ausgehängten Dienstplan der Erzieher haben!


Immer wieder hören wir von Eltern, die sich wünschen, dass ein Dienstplan der Erzieher*innen offen in der Kita ausgehängt wird. So könnten sie immer nachvollziehen wer gerade ihr Kind betreut.

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Wir verstehen das hohe Informationsbedürfnis der Eltern. Allerdings steht dieses auch in einem Konflikt zu den Rechten der Erzieher*innen.

Denn diese sind durch die Datenschutzbestimmungen in ihrem Arbeitsvertrag glücklicherweise geschützt. Und zum Thema Datenschutz gehört natürlich auch der Dienstplan. Es gibt zwar immer die Möglichkeit, dass Erzieher*innen aktiv zustimmen, dass ihr Dienstplan offen ausgehängt wird, wenn sie damit kein Problem haben. Passiert das aber gegen ihren Willen, wird stark in ihre Rechte eingegriffen.

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Eltern haben außerdem durch den Betreuungsvertrag auch nur Anspruch auf eine Betreuung ihrer Kinder. Es besteht allerdings kein Anspruch darauf, dass sie immer wissen wer zu welcher Uhrzeit das Kind betreut. Es besteht also grundsätzlich kein Anspruch auf die Betreuung durch eine*n spezielle*n Erzieher*in.

Auch wenn es auf den ersten Blick vielleicht nicht so scheint, sind die Informationen über die Arbeitszeit sehr sensibel. Fallen sie in die falschen Hände, kann das zu großen Problemen führen (Stichwort Wohnungseinbruch, Stalking, … ).

Ein ebenso sensibles Thema sind die Urlaubszeiten der Erzieher*innen. Auch diese Informationen sollten nicht öffentlich verbreitet werden.

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Kitarecht Folge 341 – Den Erzieher-Dienstplan in der Kita offen für Eltern aushängen?
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