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Achtung! Wenn ein Mitglied des Kitavereins- bzw. Kinderladen-Vorstandes „hinschmeißt“ und somit vorzeitig sein Amt niederlegt, können für die verbleibenden Vorstandsmitglieder erhebliche Haftungsrisiken entstehen.

Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht!

Vor allem, wenn nicht klar ist, ob der Verein überhaupt noch handlungsfähig ist. Reicht die Anzahl der verbliebenen Vorstandsmitglieder und deren Unterschriften um zum Beispiel einen Betreuungsvertrag mit Eltern oder einen Arbeitsvertrag für Erzieher*innen wirksam zu schließen oder zu kündigen?

Nicht nur in semi-professionell geführten Elternvereinen (Kinderläden) wird in einer solchen Situation leider zu oft nach dem „Augen zu und durch“-Prinzip agiert. Stattdessen sollte eine genaue Prüfung, was die Satzung vorgibt, unerlässlich sein!

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Kita2Day I Wenn der Träger-Vorstand hinwirft – Haftungsrisiken im Kita-Verein!