Der Job als Erzieherin oder als Erzieher in Krippe, Kindergarten und Hort verlangt natürlich auch richtige Pausen. Dies zumal sie durch das Arbeitszeitgesetz und / oder die Weisungen der Kitaleitung ja zwingend vorgegeben werden.
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Was aber gilt, wenn man in der Pause beim Spazierengehen stürzt, einen Unfall erleidet und dies – weil es ja eine Arbeitspause war und damit in einem engen Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit – als Betriebsunfall anerkannt haben möchte?
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Kita2Day I Kita-Erzieher aufgepasst: Kein Arbeitsunfall beim Spazierengehen in der Arbeitspause!