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Neue Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG): Das Gebot des „fairen Verhandelns“ im Arbeitsverhältnis wird zukünftig auch Kita-Träger binden! Und zwar insbesondere, wenn ein Aufhebungsvertrag einem Erzieher vorgelegt wird und dieser sich schnell entscheiden soll, weil sonst das Angebot zurückgezogen wird.

Es steht zu vermuten, dass die Rechtsprechung auch bei Änderungen im Arbeitsverhältnis anzuwenden sein wird – zum Beispiel, wenn die Aufgabe einer Kitaleitung-Funktion durch den Träger versucht wird zu erzwingen. Mehr dazu im Video!

Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht!

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Kita2Day I Neu: Das Gebot des „fairen Verhandelns“ bei Aufhebungsverträgen!