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Üble Nachrede auf Whatsapp, dem Facebook-Messenger oder in einem anderen Chat oder einer Social Media Plattform (YouTube ist ja auch neuerdings eine) kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen – selbst wenn die Verfasserin oder der Verfasser überhaupt nicht wusste, dass die Behauptung gar nicht stimmt!

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Daher sollten Erzieherinnen und Erzieher in Krippe, Kindergarten oder Hort durchaus aufpassen, was sie oder er Ehrenrühriges als „verlässlich gehört“ jemanden weitererzählen!

Denn ein*e Arbeitgeber*in muss sich das nicht gefallen lassen bzw. sogar gezwungen sein, sich schützend vor seine Kitaleitungen oder Träger-Verantwortlichen zu stellen.

Das Risiko wegen übler Nachrede rechtlich nachteilige Konsequenzen (neben den strafrechtlichen) hinnehmen zu müssen, gilt übrigens durchaus auch für Eltern, die sich ehrenrührig oder sogar beleidigend über die Kita und ihr Personal auslassen. Denn auch diese müssen fürchten, dass das Betreuungsverhältnis für ihr Kind aufgrund ihres Verhalten fristlos gekündigt wird.

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Kita2Day I Üble Nachrede auf Whatsapp kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen!