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Knaller-Entscheidung eines Landesarbeitsgerichts: Wenn nicht richtig belehrt wurde, soll Urlaub auch für die vergangenen Jahre nicht verfallen sein!? Es bleibt abzuwarten, ob sich diese Entscheidung durchsetzt. Auf den ersten Blick erscheint sie allerdings denklogisch richtig. Denn wenn nicht belehrt wurde, dann sollte es keinen Unterschied machen, ob dies den Urlaub des vergangenen Jahres oder des Urlaubs ein weiteres Jahr zuvor betrifft.

Wie auch immer: Kita-Träger sind um so mehr gut beraten, ihren Erzieher*innen und sonstigen Beschäftigten rechtzeitig und vollständig auf bestehenden Urlaub und dessen drohenden Verfall aufmerksam zu machen. Mehr dazu im Video!

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Kita2Day I Urlaub verfällt auch für die vergangenen Jahre nicht?