Urlaubstage abrunden: Darf der Arbeitgeber als Kita-Träger das?
Es kann durchaus vorkommen, dass Erzieher*innen keine abgerundete Zahl von Urlaubstagen haben sondern ihnen zum Beispiel ein Anspruch auf 18,25 Tage zusteht.
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Wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin mit diesen Bruchteilen von Urlaubstagen nichts anfangen kann, werden diese gelegentlich einfach abgerundet.
Diese Urlaubszeit so kurz sie auch sein mag, soll den Erzieher*innen nicht mehr geraubt werden entschied das Bundesurlaubsgericht (BAG).
In diesem Fall besteht somit ein Anspruch auf 18 Tage und 6 Stunden Urlaub. Nur in einigen Ausnahmefällen soll das Abrunden erlaubt sein. Nämlich nur dann, wenn sich dies aus dem Vertrag oder dem Gesetz ergibt. Ansonsten muss der Erzieherin oder dem Erzieher sein volles Recht gewährt werden, sodass niemand auf seine wertvolle Urlaubszeit zu verzichten braucht.
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