Auf einmal reagiert das Kind hoch allergisch auf Nüsse – was können Eltern und die Kita tun? Gibt es staatliche Unterstützungsmöglichkeiten?

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Heute geht es um ein Thema, was uns Kitarechtler immer mehr beschäftigt: das plötzliche Auftreten einer Lebensmittelallergie bei Kindern. Wie ist damit umzugehen? Kann das Kind weiterhin in der gleichen Kita betreut werden?

Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht!

Wir raten:

1. Festzustellen: Was ist das für eine Allergie und wie stark ist sie ausgeprägt? Davon abhängig kann dann der „Grad der Behinderung (GdB)“ beantragt werden. Es gibt Abstufungen von 0 – 100, je nachdem wie schwer die Behinderung und wie alt das Kind ist. Gerade Kinder bekommen einen höheren GdB.

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Und zweitens: Die Beantragung eines Merkzeichens. In diesem Fall das des Buchstaben „H“, für „Hilflos“, was Kinder grundsätzlich schon sind. Beantragt wird das Merkzeichen beim Landesamt für Gesundheit und Soziales – einfach online herunterladen, ausdrucken und abschicken. Über dieses kann eine Assistenz für das Kind bereit gestellt werden, welche permanent in der Einrichtung oder nur zu Mittagszeit da ist und somit die Erzieher enorm entlastet.

Allerdings ist die Anerkennung des Merkzeichens „H“ nicht ganz leicht, gerade weil daraus der Anspruch auf Unterstützung entsteht. Dabei können wir Kitarechtler helfen – auch wenn gerade nicht die nötige Zeit für Formalitäten da ist. Es besteht keinesfalls die Notwendigkeit, das Kind schnell in einer anderen Einrichtung unterzubringen.

Mehr dazu im Video!

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Kitarecht Folge 342 – Allergie: Merkzeichen für Kita-Kinder beantragen?