Unser Angebot für alle Kita-Träger! Warum sich die BeratungsFlatrate lohnt und was wir genau anbieten

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Unsere BeratungsFlatrate für Kita-Träger gibt es nun schon seit fünf Jahren. Sie ist unsere Antwort auf die immer höher werdenden rechtlichen Anforderungen an Kita-Träger. Denn wir haben gemerkt: viele Träger und Erzieher*innen sind überfordert. Sie leisten einen tollen pädagogischen Job, müssen aber immer mehr Zeit für rechtliche Fragen aufwenden. Sie werden quasi von Verwaltungsvorschriften „erschlagen“.

Wir wollen dafür sorgen, dass Erzieher*innen künftig wieder ihrem eigentlichen Job nachgehen können und in rechtlichen Fragen Sicherheit geben, sowie Alternativen zu bisherigen Regelungen in den Kitas aufzeigen. Unser rechtliches Wissen und unsere langjährige Erfahrung im Kita-Bereich durch die Zusammenarbeit mit vielen Kita-Trägern, bietet eine Grundlage, auf der aufbaut werden kann.

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Aber was beinhaltet unser Angebot genau? Wir bieten für einen Basistarif eine umfassende rechtliche Beratung. Dazu gehören monatlich zweieinhalb Stunden persönliche Beratung per Telefon, E-Mail oder im persönlichen Gespräch. Sollte das Gespräch einmal länger dauern, weil zum Beispiel ein besonderes Ereignis eingetreten ist, stoppen wir natürlich auch niemanden. Wir nehmen darauf Rücksicht, dass in manchen Monaten mehr Bedarf an der Beratung besteht als in anderen. Außerdem besuchen wir die Einrichtungen mindestens einmal persönlich um uns ein Bild von der Lage vor Ort zu machen und so besser auf alle Einzelheiten eingehen zu können. Außerdem bekommen unsere Kunden mehrmals im Jahr ein Special mit Muster-Formulierungen (zum Beispiel für Foto-Einwillgungen etc), damit die Unterlagen in der Kita immer auf dem neusten rechtlichen Stand sind. 

Viele Kita-Träger nutzen das Angebot bereits, so dass wir in der Beratung auf immer mehr Erfahrungen und Fälle zurückgreifen können. Das müssen nicht nur rechtliche Dinge sein, sondern kann zum Beispiel auch Konfliktsituationen und vieles weitere betreffen. 

Durch unsere Arbeit als Kitarechtler sind wir in vielen verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert.So sind wir viel im Bereich des Arbeitsrecht tätig, machen allgemeines Zivilrecht (zum Beispiel bei Betreuungsverträgen etc) aber auch Familienrecht. Auch das SGB 8, Kita-Landesgesetze und der Kinderschutz sind Teil unserer täglichen Arbeit.

Für uns ist es egal, ob es sich um eine große oder kleine Kita handelt. Unser Basistarif bezieht sich allerdings auf Kitas mit 25 Plätzen. Bei größeren Kitas kommt pro Kind ein Aufpreis von 0,75 € zum Basistarif dazu. 

Die Geschäftsbeziehungen zu den Trägern wollen wir langfristig anlegen. Der Vertrag kann deshalb je nach Wunsch auch angepasst werden. Außerdem bieten wir unseren Kunden für Leistungen, die außerhalb der Beratungsleistung liegen, wie Gerichtsverfahren und die Gestaltung von Verträgen besondere Preise an.

Wir Kitarechtler wollen nicht nur ein Ansprechpartner für die Kita-Träger sein sondern auch für Erzieherinnen und Erzieher. Wir schlagen deshalb vor, in Situationen, in denen schnell juristischer Rat gebraucht wird, direkt bei uns anzurufen.

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Kitarecht Folge 234: Die BeratungsFlatrate für Kitaleitungen und Träger!
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