Was muss ich eigentlich leisten als Erzieher oder Küchenhilfe? Gehört das Reinigen der Toiletten dazu?
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Was genau fällt unter meinen Tätigkeitsbereich als Erzieher*in, Küchenhilfe oder Hausmeister*in? Bin ich auch verpflichtet, die Toiletten zu reinigen? Natürlich nicht. Wenn in der Stellenbeschreibung nicht explizit das Reinigen der Toiletten aufgeführt ist, existiert eine solche Verpflichtung für Erzieher*innen nicht. Die Aufgaben und Pflichten von Erzieher*innen erklären wir in einem anderen Video noch ausführlicher.
Küchenhilfen oder Hausmeister*innen müssen aber auch nicht die Toiletten putzen. Und wenn sich im Küchentrakt direkt Sanitärbereiche befinden? Wenn die Küchenhilfe für die Sauberkeit ihres Bereichs verantwortlich ist, muss sie dann nicht auch die Toiletten im Küchenbereich mit reinigen? Nein. Selbst wenn sich Toiletten im Küchenbereich befinden, ist die Küchenhilfe nicht automatisch dazu verpflichtet.
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Das hat schon ein Landesarbeitsgericht 2009 so entschieden. Denn relevant ist die Arbeitsplatzbeschreibung, also die Tätigkeit im eigentlichen Sinne. Dies ist die Grenze des Arbeitgebers bzw. der Arbeitgeberin, nach welcher er andere Tätigkeiten mit anordnen kann. Das Reinigen von Toiletten ist ein ganz anderer Bereich der Arbeitstätigkeit als Küchenhilfe oder Hausmeister*in im Normalfall. Also weder Erzieher*innen noch Küchenhilfen oder Hausmeister*innen müssen die Toiletten reinigen.
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