Warum das heimliche Aufnehmen von Gesprächen zur fristlosen Kündigung führen kann

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Der Fall: Ein Arbeitnehmer geht in ein Personalgespräch mit seinem Arbeitgeber. Dort legt er sein Handy auf den Tisch und nimmt das gesamte Gespräch auf. Davon erzählt er dem Arbeitgeber jedoch nichts. Als dieser von der heimlichen Aufzeichnung erfährt kündigt er dem Arbeitnehmer fristlos. Der Arbeitnehmer klagt vor dem Arbeitsgericht.

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Tatsächlich hat das Arbeitsgericht zu diesem Thema eine sehr klare Meinung: die fristlose Kündigung ist gerechtfertigt. Denn das heimliche Mitschneiden von Gesprächen ist eine massive Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Arbeitgebers und außerdem ein extremer Vertrauensbruch. Wie wichtig dieser den Gerichten ist, sieht man auch daran, dass der Arbeitnehmer in dem Fall schon 25 Jahre in dem Betrieb beschäftigt war und somit eigentlich nicht mehr ordentlich kündbar. Trotzdem machte das Gericht in diesem Fall eine Ausnahme. 

Fühlt ein*e Erzieher*in sich also in einem Personalgespräch unwohl oder unsicher sollte sie auf keinen Fall zu solchen Maßnahmen greifen. Stattdessen könnte man aber zum Beispiel vorher fragen, ob das Gespräch aufgenommen werden darf oder jemanden mitbringen, der zuhört. Eine andere Idee wäre ein Protokoll des Gesprächs anzufertigen. So können Arbeitgeber*innen sich ihre Aussagen noch einmal überlegen, bevor sie festgehalten werden.

Die Gerichte gehen nämlich davon aus, dass das gesprochene Wort nicht direkt zu Dokumentationszwecken dienen sollte, sondern eventuell noch einmal korrigiert werden muss. Das ist auch ein Grund, warum man auf keinen Fall das Gespräch heimlich aufnehmen sollte. Allerdings sollte beachtet werden, dass Arbeitnehmer*innen auf Dinge, wie ein Protokoll des Gesprächs nicht unbedingt einen Anspruch haben. 

Natürlich gilt das Verbot von heimlichen Aufnahmen von Gesprächen auch für die Seite des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin. Fällt einem Erzieher oder einer Erzieherin auf, dass solche Aufnahmen heimlich gemacht wurden kann auch er fristlos kündigen und wohl auch Schadensersatz geltend machen. Das gleiche gilt für Gespräche mit Eltern. 

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Kitarecht Folge 241: Erzieher sollten nicht heimlich Gespräche aufnehmen!