Kann der Kita-Träger Fortbildungen anordnen?
Kita-Träger können im Rahmen ihres Weisungsrechts Fortbildungen anordnen. Die Erzieher sind dann auch an die Entscheidung gebunden.
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Dies gilt auch, wenn es um die Vermittlung neuer Fähigkeiten geht, die der jeweilige Erzieher vielleicht selber gar nicht nötig findet.
Allerdings muss die Fortbildung noch im Zusammenhang mit der jeweiligen Tätigkeit stehen. Falls dieser Weisung nicht gefolgt wird, sind sogar auch Abmahnungen möglich. Mehr dazu im Video!
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Kitarecht Folge 249: Müssen Erzieher zur Schulung, wenn es der Kita-Träger will?