Was sollte man beachten, wenn man einen Hund in der Kita haben möchte?

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Uns Kitarechtler erreichte die Frage, ob es zulässig sei, einen Hund mit in die Kita zu nehmen. Grundsätzlich ist die Antwort natürlich: ja. In vielen Kitas ist es bereits ganz normal, dass sich dort ein Hund aufhält, zum Beispiel ein Therapiehund. In sogenannten „Bauernhofkitas“ gibt es oft sogar ganz viele Tiere. 

Allerdings sollte man beachten, dass der jeweilige Hund auch wirklich geeignet sein sollte um ein Kita-Hund zu sein. Denn auch an den Hund stellen sich hohe Anforderungen. 

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Denn natürlich bedeutet ein Hund in der Kita auch eine Risikoquelle für jegliche Art von Zwischenfällen. Kinder können die Tiere oft noch nicht richtig einschätzen und wissen nicht, was für das Tier vielleicht unangenehm ist. Und natürlich hat der Hund auch eigene Bedürfnisse, denen man gerecht werden muss. 

Man sollte sich also im Klaren darüber sein, dass ein Hund (zusätzlich zu den Kindern) eine Aufsichtspflicht bedeutet und somit eine große Verantwortung darstellt. 

So werden zum Beispiel Therapiehunde oft nur für einige Stunden in der Woche in Kitas mitgenommen, da die vielen Kinder auch für den Hund eine Überforderung darstellen können. So wird gewährleistet, dass der Hund nicht überanstrengend wird. 

Man sollte also auf keinen Fall seinen eigenen Hund einfach mal mit in die Kita nehmen um zu gucken, was passiert. Stattdessen bedarf ein Kita-Hund einiger Planung und man sollte sich genaue Gedanken darüber machen, wie man der gesteigerten Aufsichtspflicht gerecht wird. 

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Kitarecht Folge 285: Ist ein Kita-Hund in der Einrichtung ein Problem? Aufsichtspflicht?
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