Warum Lärmbelastung ein Problem ist und was man dagegen tun kann

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Der Begriff „Lärm“ ist juristisch etwas kompliziert, im Baurecht würde man zum Beispiel bei Kindergeräuschen nicht von Lärm sprechen. Weil aber im Unfallrecht auch von Lärm gesprochen wird, benutzen wir den Begriff im Folgenden auch bezüglich des „Kinder-Lärms“.

Jeder, der schon einmal mit Kitas zu tun hatte, weiß nämlich, dass Kindergeräusche durchaus auch Lärm sein können. Wenn Kinder wild mit Bobbycars durch die Gegend düsen oder gut gelaunt beim Mittagessen sitzen kann es natürlich auch mal lauter bis sehr laut werden. Das Sozialgericht Bonn entschied jedoch, dass eine Hörschädigung (zum Beispiel ein Tinnitus) durch Kindergeschrei nicht entstehen könne. Dieses Urteil sehen wir sehr kritisch und sind gespannt, was sich in der Rechtssprechung weiter entwickeln wird.

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Arbeitsschutzrechtlich kann erst ein Lärmpegel von 85 Dezibel (auf eine 40-Stunden-Woche) gerechnet zu Hörschädigungen führen. In Kitas wird durchschnittlich ein Lärmpegel von 60 -70 Dezibel erreicht. Obwohl es rechtlich also schwierig ist, eine Gesundheitsschädigung durch Lärm nachzuweisen, kann der Lärm natürlich trotzdem Einflüsse auf das körperliche Wohlbefinden haben. 

Im Sinne der gesamten Kita sollte deswegen eine Sensibilisierung stattfinden und gut überlegt werden, wie der Lärmpegel gesenkt werden könnte, wenn dieser jemandem Probleme bereitet. Dafür ist es sinnvoll, herauszufinden in welchen Situationen und an welchen Orten es überhaupt sehr laut ist, oft zum Beispiel beim Essen oder beim Abholen. Dann sollte man überlegen wie dieser Lärm verringert werden kann. Einfache Möglichkeiten sind Gummi-Einlagen im Besteckkasten, Filzgleiter unter den Stühlen oder Teppiche. Ein wenig aufwändiger, aber auch oft notwendig kann das Aufhängen von Vorhängen oder sogar das Ziehen einer zusätzlichen Wand sein. 

Ist die Lautstärke in der Kita ein Problem, kann diese auch mit speziellen Messgeräten gemessen werden, die oft kostenlos bei der Unfallkasse ausgeliehen werden können. 

Wichtig ist, sich klar zu machen, dass jede Person anders auf Lärm reagiert und manche sensibler als andere sind. Arbeitgeber*innen sollten die Arbeitsumgebung so gut wie möglich gestalten, auch in ihrem eigenen Interesse um keine Ausfälle zu provozieren. Außerdem ist für viele Fachberater*innen möglichst geringer Lärm in der Kita auch ein Zeichen von Qualität. So kann zum Beispiel die Sprachentwicklung der Kinder besser funktionieren, wenn sie die Erzieher*innen richtig verstehen können. 

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Kitarecht Folge 284 – Lärm und Lärmbelastung in der Kita? Stress für Erzieher*innen?