Ist es zulässig, am Arbeitsplatz das Handy aufzuladen?

pic_holger_klein


Ist es in Ordnung, in der Kita das Handy aufzuladen? Eigentlich machen das ja alle, aber wie sieht die rechtliche Lage aus?

Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht!

Das Handy ist unserer ständiger Begleiter – da ist es schon fast sozialadäquat, es in der Kita aufzuladen. Zumal die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber keinen finanziellen Schaden davon trägt. Und selbst bei Betrachtung des Stromschadens, bewegen wir uns in einem Centbereich. Oder es bestehen feste Stromkontingente, wo der Schaden gar nicht genau bestimmt werden kann. Insofern: Besteht kein Schaden, hat die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber auch keine Nachteile.

Lesen Sie, was andere über uns sagen! <

Anders sieht es aus, wenn Arbeitgeber*innen das Aufladen und Nutzen der Steckdosen auf dem Arbeitsplatz explizit verbietet. Zum Beispiel, weil er nicht verantwortlich sein möchte, wenn Geräte geklaut werden. Daran haben sich die Arbeitnehmenden zu halten. Denn: das Untersagen ist die Ausübung des Weisungsrechts des Arbeitgebers bzw. der Arbeitgeberin, das sogenannte Direktionsrecht.

Ansonsten gilt: Selbst wenn ein Schaden durch das Aufladen produziert wurde, verletzt dieser keine arbeitsvertraglichen Pflichten. Ansonsten ist das Aufladen aber vollkommen sozialadäquat.

balken_blau2

Sie haben Fragen zum Kitarecht?

Rufen Sie uns einfach für ein unverbindliches, kostenloses Vorgespräch an! Wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Anfrage.

fragen_cta_allgemein

Folgen Sie uns bei:
social_header

Kitarecht Folge 289 – Ungefragt das Handy aufladen in der Kita? Ärger für Erzieher?
Markiert in: