„Der Kollege war immer besonders pünktlich“ – Warum solche Sätze in einem Arbeitszeugnis eher vermieden werden sollten…

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Wenn im Arbeitszeugnis steht: „Herr Schulz war mit seiner Pünktlichkeit ein großes Vorbild für alle Mitarbeitenden.“ Tolles Lob? Eher nicht.

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Denn das besonderes Lob von Allgemeinheit und Selbstverständlichkeiten, wie das pünktliche Erscheinen auf Arbeit, könnte eher einen negativen Eindruck hinterlassen.

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Klar, die wahre Intention des Verfassenden kennen wir nicht. Auch wenn der Mitarbeitende wirklich besonders pünktlich war, bei dem Gegenüber kommt es womöglich falsch an. Selbstverständlichkeiten sollten im Arbeitszeugnis daher nicht an besonderer Stelle hervor gehoben werden. Im Umkehrschluss würde ein solcher Satz nämlich bedeuten: Wenigstens hat es mit der Pünktlichkeit super geklappt, alles andere nicht.

Also: Im Arbeitszeugnis besonders blumig hervorgehobene Allgemeinheiten, die eh im Job erwartet werden – behindern das weitere Fortkommen des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin. Dieser kann dann einen Anspruch auf Arbeitszeugniskorrektur geltend machen.

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Kitarecht Folge 291 – Zeugniscodes: Wenn im Arbeitszeugnis für Erzieher die Pünktlichkeit besonders hervorgehoben wird..