Immer erreichbar: Muss ich das als Arbeitnehmer/in wirklich sein? Gibt es eine Verpflichtung zur Angabe der Handynummer?


„Hallo, kommst du schnell mal in die Kita – hier wurde eingebrochen“ oder „Wir haben einen Wasserschaden!“ – es kommt vor, dass man im Urlaub oder am Wochenende von der Arbeitgeberin angerufen wird.

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Aber muss ich als Erzieherin tatsächlich meine Handynummer angeben, um jederzeit sofort erreichbar zu sein?

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Die Gerichte sagen: Nein. Natürlich gibt es Konstellationen, in welchen die Herausgabe der Handynummer sinnvoll und verpflichtend ist. Zum Beispiel gewisse Tätigkeiten, die nur über Fernkommunikation möglich sind, wie Modelle der „Arbeit auf Abruf“. In Standardarbeitsverhältnissen aber grundsätzlich nicht.

Selbst bei Kitaausflügen kann die Einrichtung ihren Mitarbeitenden ein Handy zur Verfügung stellen. Es gibt also keine Verpflichtung zur Angabe der Nummer. Nach Feierabend nicht mehr erreichbar zu sein – ist vielleicht auch ganz schön!

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Kitarecht Folge 308 – Muss ich als Erzieher der Kitaleitung meine Handynummer geben?