Sich kollektiv zum „Krankmelden“ verabreden – ist das okay?! Über das „Go-sick“ – Phänomen in Kitas …

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Druck von den Eltern, unzufrieden mit der Situation in der Kita oder Streit mit der Leitung – es gibt durchaus Gründe, warum man lieber zuhause bleibt. „Go-sick“ beschreibt aber ein Phänomen, bei welchem sich nicht nur ein*e Arbeitnehmer*in krank meldet sondern gleich mehrere sich gemeinsam dafür verabreden.

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Aber wie ist dabei die rechtliche Bewertung? Dürfen sich Arbeitnehmer*innen verabreden, gleichzeitig krank zu sein?!

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Wenn die Arbeitnehmer*innen tatsächlich arbeitsunfähig und krank sein, müssen sie dies unverzüglich dem Träger mitteilen! Denn ist man gar nicht wirklich krank, gilt die Arbeitspflicht, also die Verpflichtung, die vertraglich festgelegte Arbeitsleistung anzubieten.

Die Rechtsprechung sagt zum „go-sick“-Phänomen: das kollektive Verabreden ist sittenwidrig. Es ist kein fairer Arbeitskampf, sich heimlich zu verabreden um etwas zu erzwingen oder den bzw die Arbeitgeber*in vorsätzlich zu schädigen. Außerdem: man begeht dabei eine Vermögensstraftat, – den Betrug – da man ja trotzdem Lohn bzw. Krankheitsgeld ausgezahlt bekommt.

Deshalb: Lieber streiken oder mit der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber reden!

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Kitarecht – Folge 314 – Wenn Kindergarten-Erzieher den „go sick“ machen…