pic_holger_klein


Wer haftet, wenn es einen Unfall beim Probearbeiten einer Erzieherin oder eines Erziehers in Krippe, Kindergarten oder Hort / Ganztagsschule gibt? Ein Arbeitsverhältnis besteht ja noch nicht. Im Gegenteil will man beiderseits doch erst einmal schauen, ob man ein Arbeitsverhältnis überhaupt eingehen will. Ist das ein Fall für die Unfallversicherung?

Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht!

Hierzu hat das Bundessozialgericht nun eine Entscheidung getroffen. Mehr dazu im Video!

balken_blau2

Sie haben Fragen zum Kitarecht?

Rufen Sie uns einfach für ein unverbindliches, kostenloses Vorgespräch an! Wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Anfrage.

pic_holger_klein_mail

Folgen Sie uns bei:
social_header

Kita2Day I „Probearbeiten“ in der Kita – greift die Unfallversicherung oder haftet der Träger?
Markiert in: