Wann verfällt ein  Anspruch aus dem Vertrag wirklich? Muss man gleich vor Gericht, wenn die Verhandlungen zu lange dauern?

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Heute geht es um eine Klausel die ganz hinten im Vertrag steht, deswegen aber nicht weniger wichtig ist und uns zeigt, warum wir unseren Arbeitsvertrag stets bis zum Ende aufmerksam lesen sollten. Es geht um die Ausschlussfristen oder sogenannten „Verfallsklauseln“.

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Diese Klauseln im Arbeitsvertrag (oder Tarifvertrag) legen Fristen fest, die eingehalten werden müssen, damit Ansprüche nicht verfallen. Will man als Erzieher*in also seinen oder ihren Überstundenausgleich oder nicht gezahltes Weihnachtsgeld gegenüber dem Träger geltend machen sollte damit nicht gezögert werden!

Genauer genommen nicht später als 3 Monate (und 1 Monat bei Tarifverträgen) dürfen diese Ansprüche von Trägern oder Erzieher*innen geltend gemacht werden. Wenn von der Gegenseite die Beanspruchung von Überstunden beispielsweise oder seitens des Trägers Geltendmachung von Minusstunden, aus welchem Grund auch immer, bestritten werden oder gar keine Antwort zurückkommt, wird eine neue (auch eher kurze) Frist in Gang gesetzt. Dieses mal muss der Anspruch vor Gericht geltend gemacht werden.

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Was ist aber wenn ein Anliegen angesprochen wurde und es dann heißt: „Ja,wird sind dabei es zu prüfen“ oder „Wir müssen das erst noch überprüfen“? Jetzt könnte es mit den starren Fristen knapp werden. Ist es dann zu spät? Der Anspruch einfach weggefallen? Nein! es ist nicht zu spät betont das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung. Während der oder die Erzieher*in und Träger über die Einzelheiten des geltend gemachten Anspruchs diskutieren, wird die laufende Frist „pausiert“. Andauernde Verhandlungen hemmen also den Fristenlauf, entschied das Gericht.

Am einfachsten wäre es aber – denn niemand geht gern vor Gericht – für die in Frage stehenden Ansprüche die Verfallsklauseln auszuschließen. Dann kann man sich in Ruhe, so lange es braucht um zu einem Ergebnis zu kommen, austauschen.

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Kitarecht Folge 349 – Wenn Ansprüche im Erzieher-Job zu verfallen drohen – verhandeln!