Rückenschmerzen beim Wickeln – Haben Erzieher einen Anspruch auf einen höhenverstellbaren Wickeltisch?

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Haben Erzieher*innen einen Anspruch auf einen höhenverstellbaren Wickeltisch?! Was im Krankenhaus im Rahmen von höhenverstellbaren Betten zum ganz normalen Standard gehört – ist in der Kita noch nicht angekommen.

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Aber genauso wenig wie sich Erzieher*innen auf unbequeme kleine Kitastühle setzen müssen, sondern einen Anspruch auf ergonomische Stühle haben, sollten sie nicht an unpassenden Wickeltischen arbeiten. Aber: ist dieser Anspruch übertragbar?

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Das Problem ist: Der Wickeltisch stellt offiziell nicht den Kernanteil der Tätigkeit als Erzieher*in dar (auch wenn das manchmal von der Realität abweichen mag). Beispielsweise haben Arbeitnehmer*innen, deren Kerntätigkeit in der Schreibtischarbeit liegt und dabei erhebliche Rückenschmerzen erleiden – einen Anspruch auf einen höhenverstellbaren Schreibtisch.

Diesen haben sie allerdings auch nur, wenn sie über 42 Tage im Jahr aufgrund dieser Leiden krank sind und nur durch das sogenannte „betriebliche Eingliederungsmanagement“ in Form des leidensgerechten Arbeitsplatzes und eines verstellbaren Schreibtisches die Beschwerden gemindert werden können.

Bedauerlicherweise muss man also erst mal leiden, bevor ein Anspruch entsteht. Natürlich kann der Kitaträger aber auch trotzdem aus purer Freundlichkeit einen höhenverstellbaren Wickeltisch zur Verfügung stellen. Möglicherweise gibt es aber auch Zuschüsse der Krankenkasse!

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Kitarecht Folge 351 – Anspruch auf einen höhenverstellbaren Kita-Wickeltisch?