Wenn die Mitarbeiter*innen im Urlaub sind – darf der Träger ihre E-Mails lesen?
Wenn die Kolleg*innen krankheitsbedingt ausfallen oder im Urlaub sind – darf der Kitaträger einfach so auf das E-Mailprogramm seiner Beschäftigten zugreifen? Nein. Zuvor muss der Kitaträger nämlich jegliche private Nutzung des Computers ausdrücklich ausgeschlossen haben.
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Das erscheint zunächst seltsam, da Arbeitgeber*innen ja sowohl für die Computer als auch die Beschäftigten bezahlen. Allerdings überwiegt das Interesse der Arbeitnehmer*innen darin, dass private E-Mails nicht vom Träger gelesen werden – sofern ihnen die private Nutzung des E-Mailaccounts zuvor nicht ausdrücklich verboten worden ist.
Selbst wenn die Arbeitgeber*in gar nicht den Inhalt der E-Mails lesen will – schon der Betreff und Absender*in geben genug Auskünfte. Also wenn ein Träger sich Datenschutzkonform verhalten will, sollte er seinen Beschäftigten die private Nutzung über sämtliche Gerätschaften, die zur Kommunikation irgendwie geeignet sind, untersagen. Keine private Nutzung über die Rechner führt dann zu keinen Problemen, wenn im Urlaub die Dienst-Emails von der Kitaleitung gelesen werden.
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