„Es wird nicht für Kleidungsstücke gehaftet“ – Heißt das, die Kita haftet gar nicht mehr?!

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In den Betreuungsverträgen findet sich öfters eine Klauseln, dessen Formulierung wir in ähnlicher Form aus anderen Alltagssituationen bereits kennen. Auf einem Schild über der Garderobe ist meist zu lesen: „Es wird nicht gehaftet“. In dem Vertrag zwischen der Kita und den Eltern heißt es dann beispielsweise: „Für Kleidungsstücke der Kinder und sonstige persönliche Gegenstände wird nicht gehaftet“. Aber Achtung! – Diese Formulierung reicht nicht für die Kita aus, um sich von ihrer Haftung komplett zu befreien, vielmehr ist sie als unwirksam anzusehen.

Die Klausel schließt nämlich auch die Haftung für absolute Fahrlässigkeit und sogar Vorsatz aus und benachteiligt damit auf unangemessene Weise eine der Vertragsparteien, die Eltern. Es kann schließlich nicht sein, dass wenn die Schuld ausschließlich bei der Kita liegt, das heißt etwas wegen grober Fahrlässigkeit seitens einer Erzieherin oder eines Erziehers oder mit Absicht beschädigt wird bzw. abhanden kommt, die Kita in keiner Weise dafür einstehen soll.

Im Umkehrschluss bedeutet die Klausel aber auch nicht, dass die Kita für alle Kleidungsstücke im vollen Umfang haften muss. Wenn die Eltern mit schuld sind wir das natürlich mit . Für den neuen Pelzmantel einer*s Kleinen muss die Kita nicht in vollem Umfang haften – hier wird ein weitgehendes Mitverschulden der Eltern angenommen werden.

Die Sicherheit in keinem Fall für die Kleidungsstücke der Kinder zu haften gibt diese unwirksame Klausel der Kita somit nicht.

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#Kitarechtler.de – Folge 147: Haftung für den Pelzmantel des Kita-Kindes?