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Nr. 132 von 1.000 I Die Gefährdungsbeurteilung in Kita & Hort

„Bei der Gefährdungsbeurteilung in der Kita wird geprüft, welche Gefährdungen in welchen Arbeitsbereichen von bestimmten Tätigkeiten ausgehen. So kann zum Beispiel vom Windeln wechseln eine Infektionsgefahr ausgehen. Dies muss in einer Gefährdungsbeurteilung schriftlich festgehalten, also dokumentiert werden.“

(DGUV)

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Warum das wichtig ist:

Im Falle einer Infektion ist es wichtig, die Infektionskette nachverfolgen zu könne. Daher ist es wichtig, auch Tätigkeiten wie das Windeln wechseln in der Kita in die Gefährdungsbeurteilung schriftlich aufzunehmen. So sind alle Vorkehrungen im Falle des Falles getroffen.

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Hinweise der Unfallkassen Nr. 132: Die Gefährdungsbeurteilung in Kita & Hort
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