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Nr. 67 von 1.000 I Zeckenbisse in der Kita

„Das pädagogische Personal der Kindertageseinrichtung darf Zecken entfernen, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass eine Einwilligung der Erziehungsberechtigten vorliegt.“

(Unfallkasse Hessen)

Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht!

Warum das wichtig ist:

Bei einem Zeckenbiss ist einerseits ein schnelles Entfernen der Zecke nötig. Andererseits kann die Entfernung bei einem fehlerhaften Vorgehen auch gefährlich sein. Es ist daher wichtig, dass die Eltern in das Entfernen der Zecke durch Erzieher eingewilligt haben.

Alle unsere gesammelten Hinweise und Empfehlungen der Unfallkassen gibt es ➡️ hier in der Übersicht!

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Hinweise der Unfallkassen Nr. 67: Zeckenbisse in der Kita
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