pic_holger_klein

Nr. 147 von 1.000 I Waldkita, Naturgruppe und die Aufsicht im Kindergarten

„Die Aufsicht unterliegt der gleichen Sorgfalt wie in allen anderen Kindertagesstätten.

Da jedoch bei einem Aufenthalt im Außenraum eine erhöhte Aufmerksamkeit erforderlich ist und höhere Anforderungen an die Aufsichtspflichten bestehen, muss die Beaufsichtigung der Kinder in einer Naturgruppe während des Gruppendienstes immer durch mindestens zwei Personen sichergestellt sein.“

(Unfallkasse Nord)

Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht!

Warum das wichtig ist:

In einer Waldkita oder einer Naturgruppe ist das Besondere, das sich die Kinder hauptsächlich draußen aufhalten. Dadurch ist eine erhöhte Aufmerksamkeit gefordert, da der Aufenthaltsort der Kinder wahrscheinlich nicht so übersichtlich ist wie drinnen. Die Aufsicht allein durch eine Person reicht somit nicht aus.

Alle unsere gesammelten Hinweise und Empfehlungen der Unfallkassen gibt es ➡️ hier in der Übersicht!

balken_blau2

Sie haben Fragen zum Kitarecht?

Rufen Sie uns einfach für ein unverbindliches, kostenloses Vorgespräch an! Wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Anfrage.

pic_holger_klein_mail

Folgen Sie uns bei:
social_header

Hinweise der Unfallkassen Nr. 147: Waldkita, Naturgruppe und die Aufsicht im Kindergarten
Markiert in: