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Nr. 161 von 1.000 I Die Natur-Kita und die Unfallkasse

Die Natur-Kita und die (Not-) Unterkunft: „Im Gegensatz zur Notunterkunft oder zum Ausweichquartier ist die optionale Naturunterkunft für Elementargruppen nicht verbindlich vorgeschrieben. Werden jedoch unter dreijährige Kinder in der Gruppe betreut, muss in der Regel eine beheizbare Unterkunft mit Ruhemöglichkeiten vorgehalten werden.

(Unfallkasse Nord)

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Warum das wichtig ist: 

Besonders die kleinsten in der Gruppe erschöpfen sich schneller und brauchen einen Ruheort, in dem sie sich ausruhen und wieder aufwärmen können. Ist die Naturkita auch für unter dreijährige offen, muss diese demnach auch eine Räumlichkeit zur Verfügung stellen, in welcher Kinder sich aufhalten können.

Alle unsere gesammelten Hinweise und Empfehlungen der Unfallkassen gibt es ➡️ hier in der Übersicht!

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Hinweise der Unfallkassen Nr. 161: Die Natur-Kita und die Unfallkasse
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