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Nr. 167 von 1.000 I Kita-Ersthelfer und der Unfallschutz

Erstretter, Ersthelfer, Rettende und der Unfallschutz: „Wer bei Unfällen oder in Notsituationen Hilfe leistet, kann Menschenleben retten oder schlimme Folgen verhindern. Kommt eine helfende Person dabei selbst zu Schaden, steht sie unter gesetzlichem Unfallversicherungsschutz.“

(Unfallkasse Rheinland-Pfalz)

Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht!

Warum das wichtig ist:

Unfallsituationen können auch für Helfer Verletzungen bedeuten. Auch psychisch können solche Situationen traumatisch sein. Dafür gewährleistet die Unfallversicherung gesetzlichen Versicherungsschutz.

Alle unsere gesammelten Hinweise und Empfehlungen der Unfallkassen gibt es ➡️ hier in der Übersicht!

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Hinweise der Unfallkassen Nr. 167: Kita-Ersthelfer und der Unfallschutz
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