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Nr. 168 von 1.000 I Schnee auf dem Kita-Gelände!

Schnee, Glätte und Matsch auf dem Kita-Freigelände: „Witterungsbedingte Gefährdungen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG zu berücksichtigen, insbesondere dann, wenn sich (…) Mitarbeitende regelmäßig auf Betriebswegen im Außendienst oder zu Verrichtung ihrer Tätigkeit im Freien befinden.“

(Unfallkasse Rheinland-Pfalz)

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Warum das wichtig ist:

Schnee und Eisglätte können tückisch sein. Rutscht ein*e Erzieher*in, beispielsweise auf dem Weg zum Schuppen im Garten um Spielzeug zu holen, auf vereisten Wegen aus und verletzt sich stark, ist dies nicht nur für den*die Erzieher*in tragisch sondern auch für die Kinder. Denn die *der Erzieher*in kann die Aufsichtspflicht nicht mehr wahrnehmen, die Kinder sind alleine in der Kita und möglicherweise nur noch mit einer Aufsichtsperson, welche den Überblick nicht mehr behalten kann. Daher sollte besondere Vorsicht auf vereisten Flächen rund um die Einrichtung gewahrt werden.

Alle unsere gesammelten Hinweise und Empfehlungen der Unfallkassen gibt es ➡️ hier in der Übersicht!

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Hinweise der Unfallkassen Nr. 168: Schnee auf dem Kita-Gelände!
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